Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz erlaubt Nachtzieltechnik

Zur Erlegung von Schwarzwild wird über das Landesjagdgesetz die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen erlaubt. Die Regelung gilt für alle Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz.

Die Geräte dürfen in Verbindung mit Schusswaffen allerdings keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels - also Infrarot-Aufheller oder Lampen - aufweisen.

Rheinland-Pfalz sponsert Drückjagdböcke

Um die Jäger bei der verstärkten Bejagung des Schwarzwildes zu unterstützen hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband zwei Förderprogramme aufgelegt.

10.000 Drückjagdböcke für Rheinland-Pfalz
Gefördert wird der Kauf von Drückjagdböcken bzw. Drückjagdleitern mit einem Festbetrag von 75 Euro pro Stück. Antragsberechtigt sind in Rheinland-Pfalz jagdausübungsberechtigte Personen.